Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sog. ‚Offenlegungsverordnung‘ oder ‚Transparenzverordnung‘) ist die Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft zur Offenlegung von bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen verpflichtet.
Inhaltsverzeichnis
Angaben auf Unternehmensebene:
Angaben auf Produktebene:
Angaben zu Änderungen:
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Strategien der Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen1
Im Bestand der Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft (DPAG) befinden sich von DPAG durchgeführte Zusagen, bei denen die steuerliche Förderung gemäß § 3 Nr. 63 EStG erfolgt. Dieser Bestand verfügt über eine versicherungsförmige Garantie über den eigenen Deckungsstock.
Darüber hinaus übernimmt DPAG mit steuerlicher Flankierung durch § 3 Nr. 66 EStG Versorgungszusagen auf der Grundlage eines nicht-versicherungsförmigen Pensionsplans zwischen dem Arbeitgeber und DPAG. Die nicht-versicherungsförmigen Pensionspläne machen hierbei den Großteil des Geschäfts der DPAG aus und laufen vollständig auf Risiko der auslagernden Trägerunternehmen (d.h. der Arbeitgeber).
Für die versicherungsförmige Garantie über den eigenen Deckungsstock wendet die DPAG den für Zurich2 etablierten Ansatz des ‚verantwortungsvollen Investierens‘ oder ‚Responsible Investment‘ an. Eine detailliertere Beschreibung dieses Ansatzes von Zurich finden Sie nachstehend im Abschnitt „Verantwortungsvolles Investieren bei der versicherungsförmigen Garantie über den eigenen Deckungsstock“).
Im Falle der nicht-versicherungsförmigen Pensionspläne wird gemäß Vereinbarung mit dem jeweiligen Trägerunternehmen – je nach Konzeption der Kapitalanlage – entweder in Publikumsfonds oder in Spezialfonds investiert, die in unterschiedlichem Ausmaß Aspekte in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance, kurz: „ESG“) berücksichtigen (eine detaillierte Beschreibung hierzu finden Sie im folgenden Absatz). Auf Wunsch des Trägerunternehmens erfolgt in Einzelfällen die Investition in eine Rückdeckungsversicherung.
1 Informationen gemäß Art 3 (1) der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung).
2 Die DPAG ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutscher Herold Aktiengesellschaft (DHAG) und der DWS Beteiligungs GmbH. Die DHAG wiederrum ist ein mittelbares Tochterunternehmen der in der Schweiz ansässigen Zurich Insurance Group Aktiengesellschaft (ZIG). Die ZIG, gemeinsam mit ihren weltweit tätigen Tochterunternehmen werden hierin als „Zurich“ bezeichnet.
Verantwortungsvolles Investieren über den nicht-versicherungsförmigen Pensionsplan
Der nicht-versicherungsförmige Pensionsplan (Übertragung von Zusagen, die steuerlich durch § 3 Nr. 66 EStG flankiert werden) bietet den Trägerunternehmen verschiedene Anlagemöglichkeiten. Hierzu zählen vier standardisierte Investmentstrategien, welche derzeit über Spezial- bzw. Publikumsfonds umgesetzt werden.
Die beauftragten Vermögensverwalter haben im Rahmen von Anlagenentscheidungen Mindeststandards einzuhalten. Diese Mindeststandards gelten sowohl in Bezug auf die Berücksichtigung von ESG-Aspekten als auch Nachhaltigkeitsrisiken.
Gemäß Offenlegungsverordnung sind Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen ESG, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben können.
Zudem haben sich die Vermögensverwalter zur Einhaltung von internationalen Standards wie z.B. dem „Global Compact der Vereinten Nationen“, der „OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen“, dem „Osloer Übereinkommen über Streumunition und CERES“ sowie den „Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen (PRI)“ verpflichtet.
Darüber hinaus berücksichtigen wir in den oben genannten Anlagemodellen ESG-Aspekte nur in dem Maße, dass durch eine breite Streuung der Anlagen ESG- bzw. Nachhaltigkeitsrisiken reduziert werden sollen.
Bei größeren Auslagerungen bieten wir die Möglichkeit, für einzelne Trägerunternehmen, die eigene Anlagestrategie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mitzugestalten. Auf dieser Basis wird dann für das Unternehmen eine individuelle Investmentstrategie entwickelt, welche in einem dafür aufgesetzten Spezialfonds umgesetzt werden kann. Die Spanne kann hier von keiner speziellen Berücksichtigung von ESG-Aspekten bis hin zur Berücksichtigung konkreter ESG-Ziele reichen. In diesem Zusammenhang begleiten wir die Trägerunternehmen hinsichtlich nachhaltiger Strategien.
Verantwortungsvolles Investieren bei der versicherungsförmigen Garantie über den eigene Deckungsstock
„Verantwortungsvolles Investieren” oder „Responsible Investment” ist der Ansatz von Zurich für die Verwaltung der eigenen Kapitalanlagen. Die Idee dabei ist, dass Investitionen nicht nur von Profit, sondern auch von ESG-Aspekten motiviert sein sollten. Ein Ziel schließt das andere nicht aus, in Wirklichkeit gehen sie oft Hand in Hand.
Die Responsible Investment Strategie von Zurich in der Kapitalanlage beruht auf den folgenden drei Säulen, die grundsätzlich von der DPAG angewendet werden:

ESG-Integration
Jede Investition birgt Chancen und Risiken. Bei unseren Investitionsentscheidungen beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken mit ein. Unter ansonsten gleichen Umständen (z.B. die Laufzeit des Investments und die Kreditwürdigkeit des investierten Unternehmens) kann es riskanter sein, in ein Unternehmen zu investieren, welches beispielsweise übermäßig viele Treibhausgase freisetzt, gegen Kernarbeitsnormen, wie den Verzicht auf Kinderarbeit verstößt oder seine Geschäftsleitungsmitglieder nicht transparent bezahlt. Ein Unternehmen kann beispielsweise durch sein operatives Geschäft oder Fehlverhalten zu Umweltverschmutzung beitragen und folglich Strafzahlungen von Behörden auferlegt bekommen. Gleiches gilt für Unternehmen, welche eine schlechte oder intransparente Unternehmensführung haben, also wenn beispielsweise Kontrollmechanismen nicht greifen und dadurch Schäden entstehen, weshalb anschließend Strafzahlungen zu leisten sind. In beiden Fällen entstehen Schäden bzw. Kosten für die Umwelt und/oder die Gesellschaft, für die die betroffenen Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können. Außerdem können den Unternehmen durch ihr Fehlverhalten Reputationsschäden entstehen und Kunden die Produkte des Unternehmens zukünftig boykottieren. Für einen Investor eines solchen Unternehmens steigt das Risiko eines fallenden Aktien- oder Anleihenkurses als Resultat auf die zu erwartende Strafzahlung oder sinkenden Gewinn des Unternehmens.
Im Gegensatz dazu kann es vorteilhaft sein, in ein Unternehmen zu investieren, welches Wert darauflegt, einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und zur Umwelt zu leisten und verantwortungsvoll geführt wird. Auch in ein Immobilienunternehmen zu investieren, das für umweltbewusste Mieter und Pächter attraktiv ist, weil es den Energieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen reduziert und somit Kosten senkt, kann von Vorteil sein. Potenzielle Strafzahlungen aufgrund von Fehlverhalten, Versäumnissen oder Kosten durch Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben werden bei Unternehmen mit Fokus auf ESG-Aspekten also unwahrscheinlicher, was sie attraktiver für Investoren machen kann.
Aus diesen Gründen betrachten wir bei der Analyse einzelner Investitionen nicht nur ihre finanziellen Kennzahlen, sondern untersuchen auch die Leistung im Hinblick auf ESG-Aspekte. Die Ergebnisse fließen in unsere Entscheidung über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten ein und sind somit in unsere Investmentprozesse integriert und fester Bestanteil der ersten Säule „ESG-Integration“.
Bei unseren Investitionsentscheidungen beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken mit ein. Gemäß Offenlegungsverordnung sind Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Kapitalanlagen haben können. Die Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung umfassen folgende, nicht abschließende Faktoren3:
Environmental / Umwelt | Social /Soziales | Governance / Unternehmensführung |
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3 Siehe „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“, zu finden auf der Internetseite der BaFin unter www.bafin.de.
Damit unsere Mitarbeitenden über das notwendige Fachwissen verfügen, um ESG-Faktoren bei Investitionsentscheidungen angemessen bewerten zu können, bilden wir sie laufend weiter aus. Durch interne und externe Schulungen oder Seminare, den regelmäßigen internen Austausch innerhalb des Zurich Konzerns sowie den Austausch mit unseren externen und internen Vermögensverwaltern schaffen wir Bewusstsein bei unseren Mitarbeitenden im Bereich Investment Management für den richtigen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage.
Des Weiteren stellen wir für unsere Mitarbeitenden den Zugang zu ESG-relevanten Daten bereit. Hierbei bedienen wir uns externer Datenanbieter, welche uns unterschiedliche Daten, beispielsweise zum CO2-Ausstoß oder zur Vergütung des Managements der investierten Unternehmen, zur Verfügung stellen. Anhand dieser Daten können wir unser Portfolio analysieren, laufend überwachen und den zukünftigen Erfolg unserer Strategie in Richtung einer verantwortungsvolleren Kapitalanlage messen.
Wir schließen von vornherein Unternehmen oder Sektoren für unsere Investitionen anhand unserer sogenannten „Restricted List“ aus. So nehmen wir keine Investitionen in Unternehmen vor, die geächtete Waffen wie Streubomben und Landminen produzieren, lagern, verteilen oder verkaufen. Außerdem tätigen wir keine Neuinvestitionen in Unternehmen, welche 30 % ihrer Erträge durch die Förderung von Kohle, Ölsanden und Ölschiefer erwirtschaften oder mehr als 20 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr fördern, sowie solche, die mehr als 30 % ihres Stroms mit Kohle produzieren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Neuinvestitionen in Unternehmen, die mehr als 5 % ihrer Umsatzes im Bereich Waffen oder der Herstellung oder dem Verkauf von Tabakproduktion erwirtschaften.
Obwohl verantwortungsvolles Investieren eines unserer handlungsleitenden Prinzipien ist, wollen wir nicht einfach alle Unternehmen und Sektoren kategorisch ausschließen, die wir als weniger verantwortungsvoll betrachten. Denn dies würde unser Investmentuniversum deutlich einschränken und zudem unserem Ansatz widersprechen, Einfluss auf solche Unternehmen auszuüben, die im Hinblick auf die Umsetzung einer verantwortungsvollen Unternehmensstrategie noch mehr unternehmen könnten. Uns ist es wichtig, entweder direkt oder indirekt über unsere externen Vermögensverwalter in den Dialog mit dem Management der Unternehmen zu treten, in die wir investieren, um gezielt anzusprechen, inwiefern ESG-Aspekte in der Strategie der einzelnen Unternehmen berücksichtigt werden und auch um Bedenken und Verbesserungsvorschläge zu adressieren bzw. zu diskutieren. Eine Möglichkeit zur Mitbestimmung bei der Unternehmensstrategie haben wir, wenn wir Aktionär, also (Mit-)Inhaber einer Unternehmens, sind. In einem solchen Fall üben wir auf der Hauptversammlung des Unternehmens unsere Stimmrechte aus. Bei Bedarf stimmen wir selbst oder durch unsere Kapitalverwahrgesellschaften oder durch die beauftragten Vermögensverwalter gegen eine Unternehmensstrategie, sofern die vom Vorstand des investierten Unternehmens vorgestellte Strategie ESG-Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt. Mehr Informationen zu unserer Mitwirkungspolitik finden Sie hier.
Zuletzt spielen auch unsere Vermögensverwalter eine wichtige Rolle bei der Umsetzung unserer ESG-Integration. So achten wir darauf, dass sowohl interne wie externe Vermögensverwalter über genügend Fachwissen in Bezug auf verantwortungsvolles Investieren verfügen. Im Auswahlprozess externer Vermögensverwalter werden bereits bei der Kontaktaufnahme Fragen zur Integration von ESG-Aspekten in den Investitionsprozess gestellt und bewertet. Auch nach der Mandatierung eines Vermögensverwalters bleiben wir mit diesem im Hinblick auf ESG-Aspekte im Dialog, überprüfen und entwickeln sie gemeinsam weiter. Wir überwachen genau, ob unsere Vermögensverwalter die von uns vorgegebenen Ausschlusskriterien einhalten.
Impact-Investing
Als Versicherer hat Zurich bzw. die DPAG als Pensionsfonds ein Interesse an einem nachhaltigen globalen Wirtschaftswachstum und der Unterstützung von Gemeinschaften, um widerstandsfähiger gegenüber ökologischen und sozialen Herausforderungen zu werden. Die zweite Säule unserer Responsible Investment Strategie, das sogenannte Impact-Investing, soll dabei helfen, solche Herausforderungen zu adressieren. Während sich die ESG-Integration darauf beschränkt, ESG-relevante Daten in den gesamten Investitionsprozess zu integrieren, möchten wir beim Impact-Investing einen Schritt weitergehen. Beim Impact-Investing investieren wir in Unternehmen, Institutionen oder Projekte, die adäquate Renditen erbringen und gleichzeitig eine bestimmte soziale oder ökologisch messbare Wirkung erzielen. Aufgrund des Volumens der Bilanz wird aktuell kein Impact-Investing getätigt.
Der Deckungsstock der DPAG, also diejenigen Investitionen, welche die DPAG zur Erfüllung von Garantieversprechen auf eigene Rechnung und Risiko tätigt, umfasst derzeit keine Impact Investitionen, sondern nur Staats- und Unternehmensanleihen.
Gemeinsamer Fortschritt
Wir glauben, dass verantwortungsvolles Investieren nur dann wirklich Wirkung zeigt, wenn Finanzmarktteilnehmer gemeinsam voranschreiten, um diesen Ansatz zum Mainstream zu machen. Die Unterstützung von Kooperationsinitiativen und die Zusammenarbeit mit anderen Branchenteilnehmern zur Förderung verantwortungsvoller Anlagepraktiken ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Ansatzes. Daher engagiert sich Zurich in verschiedenen Initiativen zur Weiterentwicklung und Stärkung verantwortungsvollen Investieren. Zurich hat die von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investment (PRI) und Principles for Sustainable Insurance (PSI) unterzeichnet, deren Ziele grundsätzlich in die Investitionsstrategie der DPAG integriert sind.
Die Mitgliedschaft von Zurich in diesen Initiativen verpflichtet uns unter anderem zu einer Fortschrittsmessung und zu einer transparenten Berichterstattung, der wir auf Ebene unserer Konzernmutter nachkommen (siehe: https://www.zurich.com/sustainability/responsible-investment).
Zurich arbeitet außerdem mit Initiativen wie dem Global Impact Investing Network (GIIN) zusammen. Das GIIN ist eine gemeinnützige Organisation, die sich eine Steigerung des Volumens und der Wirksamkeit von Impact-Investitionen zum Ziel gesetzt hat.
Seit September 2019 ist Zurich Mitglied der UN Net-Zero Asset Owner Alliance. Als Gründungsmitglied hat sich Zurich im Rahmen dieser Initiative unter anderem dazu verpflichtet, die Emissionen aus den Investitionen in Unternehmensanleihen, Aktien und Immobilien bis 2050 neutral (Netto-Null-Emissionen) zu gestalten.
Stand: 31. Oktober 2024
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Nachstehend finden Sie die Erklärung der Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung (RTS).
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Unsere Vergütungspolitik
Die DPAG ist eine Gesellschaft der Zurich Gruppe Deutschland. Die Vergütungspolitik der Zurich Gruppe Deutschland enthält Regelungen für Mitglieder des Vorstands sowie alle Mitarbeitenden und findet auch auf die DPAG grundsätzlich Anwendung. Das Vergütungssystem sieht grundsätzlich erfolgsabhängige variable Vergütungen für den überwiegenden Teil der Belegschaft vor. Diese stehen jedoch im untergeordneten Verhältnis zur jeweiligen Grundvergütung.
Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie der Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland. Im Rahmen der Bemessung erfolgsabhängiger, variabler Vergütungen spielen auch Nachhaltigkeitsaspekte und der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken eine Rolle. Sie sind Bestandteil individueller Zielvorgaben, insbesondere für Vorstandsfunktionen und sollen eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens fördern.
Das Vergütungssystem der Mitarbeitenden des angestellten Außendienstes soll so ausgestaltet sein, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Es soll keine Anreize setzen, durch das Eingehen übermäßiger Nachhaltigkeitsrisiken die variable Vergütung zu hebeln.
Wir evaluieren regelmäßig und kritisch unsere Vergütungspolitik, ob diese eventuell unangemessene Risikobereitschaft begünstigt.
Vergütungspolitik im Bereich Investment Management
Für Mitarbeitende des Bereichs Investment Management gelten besondere Regeln.
Als Investor tragen wir Verantwortung. Im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäftstätigkeit nehmen wir mit unserer Investitionstätigkeit großen Einfluss. Unsere Aktivitäten in Bezug auf Nachhaltigkeit sind Bestandteil unserer Anlagestrategie. Die Leistung wird anhand von Umsetzungsergebnissen bewertet, die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens enthalten oder enthalten können. Diese Ergebnisse werden ins Verhältnis zu den vorgegebenen Zielen eines Mitarbeitenden gesetzt. Der Group Chief Investment Officer des Zurich-Konzerns legt jedes Jahr fest, in welchem Verhältnis die Zielerreichung zur erfolgsabhängigen variablen Vergütung steht. Dieses wird im Einvernehmen mit der Zurich Gruppe Deutschland festgelegt, im Rahmen des konzerninternen Vergütungssystems jährlich überprüft und aktualisiert. Die individuelle Zielerfüllung ist daran gebunden.
Stand: 21. Februar 2025
Angaben auf Produktebene
Als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung ist die Deutscher Pensionsfonds AG durch die Artikel 10 und 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 verpflichtet, regelmäßige Informationen zur Nachhaltigkeit in den angebotenen Finanzprodukten auf der eigenen Website und im Rahmen des Lageberichts zu veröffentlichen. Diese Informationen finden Sie im Folgenden. Der Lagebericht ist Teil des Geschäftsberichtes. Den aktuellsten Geschäftsbericht finden Sie hier.
Pensionsplan mit Spezialfonds Deutsche GPF
Der Pensionsplan in Kombination mit der individuellen Kapitalanlage im Spezialfonds Deutsche GPF ist ein nicht im öffentlichen Verkauf befindliches, speziell auf die Wünsche eines unserer Kunden zugeschnittenes Produkt.
Die zugehörigen aktuellsten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen des Fondsmanagers zum Spezialfonds Deutsche GPF können Sie hier abrufen.
Pensionsplan mit Spezialfonds DBV1
Der Pensionsplan in Kombination mit der individuellen Kapitalanlage im Spezialfonds DBV1 ist ein nicht im öffentlichen Verkauf befindliches, speziell auf die Wünsche eines unserer Kunden zugeschnittenes Produkt.
Die zugehörigen aktuellsten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen des Fondsmanagers zum Spezialfonds DBV1 können Sie hier abrufen.
Stand: 06.06.2024